Bayernpaket: Änderung zur "Kenntlichmachung überbreiter Arbeitsmaschinen"

18.05.2020

Seit dem 1. Januar 2020 gelten in Bayern neue Anwendungshinweise bei der Erteilung von Erlaubnissen zur Straßenbenutzung für überbreite selbstfahrende Arbeitsmaschinen (SAM) der Land- und Forstwirtschaft (AH-StVo SAM).

Bei Unklarheiten bzgl. der Formulierung können die Verbände und Vereinigungen vor Ort weiterhelfen. Zuständig ist immer das jeweilige Landratsamt; dieses entscheidet auch über zulässige Abweichungen von Beschilderungen etc.

 

Der Maschinenring Dingolfing-Landau hat die Anlage 1 „Besondere Bedingungen und Auflagen“ zusammengefasst:

  • Ausnahmegenehmigung nach §29 und dessen Einhaltung
  • Ausrüstung der SAM mit dem Bayernpaket
  • Grundsätzlich ein Begleitfahrzeug zur Absicherung nach vorne

    • Gelbes Rundumlicht
    • Hinweisschild „Überbreite folgt“
    • Achtung auf die Fahrposition des Begleitfahrzeuges zur SAM
    • Kommunikation zwischen SAM und Begleitfahrzeug

  • Die dem Begleitfahrzeug folgenden Maschinen müssen mit einem Schild „CONVOI EXCEPTIONNEL“ gekennzeichnet sein.

 

Von einem Begleitfahrzeug abgesehen werden kann im Einzelfall:

  • Auf allen Straßen nachts und in der Dämmerung
  • Auf allen Innerortsstraßen (Ortstafel Zeichen 310)
  • Auf allen Feld- und Waldwegen mit entsprechender Kennzeichnung
  • Auf Straßen mit einem befestigten Fahrbahnbelag von 6,00 Meter und mehr; das Bankett gilt nicht als befestigt.
  • Auf Straßen mit durchgängigen Sichtweiten über 100 m
  • Auf Straßen mit dauerhaften und durchgehenden Geschwindigkeitsbeschränkungen von 70 km/h oder niedriger (etc.)

 

Die vollständigen Anlagen können zur AH-StVO SAM können Sie hier nachlesen:

Anlage A1 – Besondere Bedingungen und Auflagen

Anlage A2 – Hinweise für das Erlaubnisverfahren

Anlage A3 – Bayernpaket

(oder unter https://www.buerokratieabbau-bayern.de/downloads/oeffentliche-sicherheit-und-verkehr/)

 

 

Die HOLMER Maschinenbau GmbH liefert 2020 alle Neumaschinen, die für Bayern bestimmt sind und für die die Anwendungshinweise gelten, mit dem entsprechend aktualisierten Bayernpaket inkl. der zusätzlichen Hinweisschilder aus.

Für gebrauchte Maschinen können die entsprechenden Schilder über HOLMER bestellt werden.